Sonnenschutz‑ und Beschattungssysteme wie Rollläden, Raffstores, Fenstermarkisen oder Wintergarten‑Markisen schaffen nicht nur angenehme Temperaturen; sie helfen auch, den Energieverbrauch zu reduzieren und schützen Ihre Bausubstanz. Der Staat honoriert diese Investition, weil effektiver Hitzeschutz zum Klimaschutz beiträgt. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen Sie 15 % Zuschuss auf die Investitionssumme, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar 20 %. Zusätzlich stehen zinsgünstige KfW‑Kredite zur Verfügung und über § 35c EStG können Sie 20 % der Sanierungskosten bis zu 40.000 € von der Einkommensteuer abziehen.
Als zertifizierter Fachhändler Allwiso aus Leutkirch im Allgäu begleiten wir Sie von der Auswahl des passenden Sonnenschutzes bis zur Antragsstellung. Unser Team besteht aus geschulten Expertinnen und Experten, die sich mit den technischen Anforderungen (DIN 4108‑2) und den aktuellen Förderrichtlinien bestens auskennen. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven – und genießen schon bald ein angenehm kühles Zuhause.
Angebot inkl. Fördercheck
Bereitstellung und Beantragung
Auftragserteilung Allwiso
Montage und Auszahlung
Zuschuss
Der BEG‑Fördersatz für außenliegende Sonnenschutzsysteme liegt seit 15. Aug. 2022 bei 15 % der förderfähigen Kosten. Wird zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich der Zuschuss um 5 %-Punkte auf insgesamt 20 %.
Förderfähige Kosten
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 €. Pro Wohneinheit können jährlich 30.000 € an förderfähigen Kosten angesetzt werden, mit iSFP sogar 60.000 €.
Voraussetzungen
Antragstellung
Der Zuschuss wird online beim BAFA beantragt. Nach Bewilligung kann der Sonnenschutz installiert werden; anschließend müssen Rechnungen und Nachweise eingereicht werden.
| Programm | Zweck & Konditionen | Voraussetzungen |
| KfW‑Ergänzungskredit (358/359) | Ergänzende Finanzierung zur BEG‑Förderung; zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit, abrufbar innerhalb von 36 Monaten. | Nur in Kombination mit einer BAFA‑Zuschusszusage; Beantragung über eine Hausbank/Sparkasse; Gebäude muss die DIN‑Anforderungen erfüllen und die Maßnahme muss von einem Energieberater begleitet werden.
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| KfW‑Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ | Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für umfassende Effizienzhaus‑Sanierungen; Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 % (max. 37.500 €) je nach erreichter Effizienzhaus‑Stufe. Außenliegende Rollläden oder Sonnenschutzsysteme sind förderfähig, wenn sie Teil der Gesamtsanierung sind. | Sanierung muss ein Effizienzhaus‑Niveau von EH 85 oder besser erreichen; Energieberater und Vorab‑Antrag erforderlich. |
| KfW‑Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ | Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit für barrierereduzierende Maßnahmen; geeignet für die Nachrüstung von Rollläden mit elektrischen Antrieben und Smart‑Home‑Steuerungen. | Mindestinvestition 2.000 €, Antrag vor Beginn; Gebäude muss in Deutschland liegen; Energieberater muss Maßnahmen bestätigen. |
Die KfW‑Programme sind ideale Ergänzungen zur BAFA‑Förderung, wenn Sie größere Umbauprojekte planen oder Rollläden barrierefrei und smart nachrüsten möchten. Eine Kombination von BAFA‑Zuschuss und KfW‑Kredit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Der Staat fördert energetische Sanierungsmaßnahmen auch über die Einkommensteuer. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 € pro Objekt) direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: 7 % im ersten und zweiten Jahr (höchstens jeweils 14.000 €) und 6 % im dritten Jahr (höchstens 12.000 €).
Förderfähig sind laut Energetischer Sanierungsmaßnahmen‑Verordnung der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und der Sonnenschutz von einem Fachunternehmen installiert wird. Ein Energieberater ist nicht vorgeschrieben, aber der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes muss vorliegen. Der Steuerbonus kann nicht mit BEG‑ oder KfW‑Förderungen kombiniert werden.
Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen gibt es auf Landes‑ oder kommunaler Ebene eigene Zuschüsse oder Darlehen für energetische Sanierungen. Beispielhaft führen manche Städte Programme für Hitzeschutzmaßnahmen oder Klimaangepasstes Bauen. Diese können Zuschüsse für Sonnenschutzsysteme, Fassadenbegrünung oder Fenstererneuerung enthalten. Da solche Angebote stark regional variieren und sich regelmäßig ändern, beraten wir Sie gerne persönlich und prüfen gemeinsam, welche Programme in Leutkirch im Allgäu aktuell verfügbar sind.
Gefördert werden außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores, Außenjalousien, Fenstermarkisen und Wintergarten‑Markisen. Entscheidend ist, dass die Systeme parallel zur Verglasung verlaufen und eine optimierte Tageslichtversorgung bieten – z. B. mittels Lichtlenksystemen oder sensorgesteuerter Automatik. Freistehende Markisen oder Terrassendächer werden nicht gefördert.
Für den BAFA‑Zuschuss muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein. Für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist ein Mindestalter von zehn Jahren notwendig. In beiden Fällen muss der Sonnenschutz an der thermischen Gebäudehülle montiert werden und der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108‑2 eingehalten werden.
Ja. Sie können den BAFA‑Zuschuss mit einem KfW‑Kredit kombinieren, zum Beispiel mit dem Ergänzungskredit 358/359 oder dem Effizienzhaus‑Kredit 261. Steuerliche Förderung und BAFA‑Zuschuss dürfen jedoch nicht gleichzeitig für dieselbe Maßnahme genutzt werden.
Ein iSFP ist sinnvoll, wenn Sie mehrere energetische Maßnahmen über Jahre hinweg planen. Für jede Maßnahme aus dem iSFP erhalten Sie zusätzlich 5 Prozentpunkte BAFA‑Förderung und können pro Wohneinheit bis zu 60.000 € förderfähige Kosten ansetzen. Zudem erleichtert der Fahrplan die langfristige Modernisierungsstrategie.
Für den BAFA‑Zuschuss müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Antrag online über das BAFA‑Portal stellen und einen Liefer‑/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorlegen. KfW‑Kredite beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse, ebenfalls vor Projektbeginn. Die steuerliche Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung geltend gemacht und erfordert die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.
Die Installation von Sonnenschutzsystemen ist mehr als nur eine Komfortmaßnahme: Sie schützt Ihre Räume vor Überhitzung, senkt den Energiebedarf und steigert langfristig den Wert Ihrer Immobilie. Dank der staatlichen Förderungen können Sie bis zu 20 % Zuschuss erhalten oder Ihre Investitionskosten steuerlich absetzen. Wir von Allwiso in Leutkirch im Allgäu beraten Sie persönlich, ermitteln gemeinsam die passende Förderstrategie und kümmern uns um die fachgerechte Montage.
Nutzen Sie unsere Expertise und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – damit der nächste Sommer angenehm kühl und kosteneffizient wird.
Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für Sie.
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Allgäuer Wintergärten und Sonnenschutz GmbH
Hermann-Neuner-Str. 30, 88299 Leutkirch im Allgäu